Handyordnung
Handyordnung der Liselotte-Funcke-Schule
Sekundarschule der Stadt Hagen (Entwurf 1.0)
Unsere Schule ist ein Ort des konzentrierten Lernens, der Achtsamkeit und des sozialen Miteinanders. Digitale Geräte wie Smartphones, Smartwatches und Kopfhörer können diese Atmosphäre erheblich stören und zum Verlust von Aufmerksamkeit, sozialer Interaktion und innerer Ruhe führen.
Die vorliegende Ordnung entstand auf Grundlage der Handlungsempfehlungen zu Smartphones und Smartwatches an Schulen. Sie orientiert sich an den Bildungs- und Erziehungszielen des Schulgesetzes NRW (SchulG) und verfolgt das Ziel, medienpädagogisch sinnvoll, schülerorientiert und klar zu regulieren.Grundsatzregelung
I. Die Nutzung von Smartphones, Smartwatches, Tablets und Kopfhörern ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
II. Diese Geräte müssen, sofern sie mitgeführt werden, ausgeschaltet im Schulrucksack aufbewahrt werden.
III. Die Sichtbarkeit oder Nutzung ohne Genehmigung gilt als Verstoß.
Keine Nutzung im Unterricht oder in den Pausen
Die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte (z. B.Handys, Tablets, Smartwatches) ist grundsätzlich weder im Unterricht noch in Pausen oder auf dem Schulhof erlaubt. Ausnahmen über die nachfolgenden Regelungen hinaus werden nicht gestattet. Diese strikte Regelung dient der Verbindlichkeit und pädagogischen Geschlossenheit in dieser Grundsatzentscheidung.
Ausnahmeregelungen
I. In medizinischen Sonderfällen (z. B. bei Diabetes) dürfen Schülerinnen und Schüler das Smartphone zur Überwachung oder Dateneinsicht nutzen.
II. Schülerinnen und Schüler in der DAZ-Förderung nutzen ein Tablet innerhalb der Schule im Rahmen einer gesonderten Nutzungsordnung.
III. Ausnahmen dürfen ausschließlich durch die Klassenleitung (KL) erteilt werden und müssen dokumentiert sein.
IV. Im Notfall dürfen die Eltern oder Erziehungsberechtigte über das Sekretariat oder das MPT-Büro die Schülerinnen und Schüler kontaktieren. Ebenso dürfen die Schülerinnen und Schüler dort in Ausnahmefällen ihre
Eltern kontaktieren – oder mit Genehmigung der Klassenleitung ihr Gerät kurz für das Telefonat benutzen.
Konsequenzstufen bei Verstößen
Stufe Verstoß Maßnahme Folge 1 Erste Nutzung / Sichtbarkeit Sofortige Abgabe beim MPT-Team. Smartphone, Handy, Kopfhörer oder Smartwatch wird in den Safe gelegt.
Aufbewahrung bis Schulschluss. Rückgabe an den Schüler oder die Schülerin. 2 Zweiter Verstoß Erneute Abgabe und Verwahrung im MPT-Büro. Aufbewahrung bis Schulschluss. Rückgabe an den Schüler oder die Schülerin. 3 Ab dem dritten Verstoß Abgabe und Verwahrung im MPT-Büro Aufbewahrung des Geräts bis zum nächsten Schultag.
Rückgabe ausschließlich an die Erziehungsberechtigten. Vereinbarung eines Elterngesprächs.
4 Verweigerung der Abnahme Suspendierung Sofortige Suspendierung für den Schultag. Zeitnahe Gespräche mit Eltern und der Klassenleitung. Teilkonferenz gemäß §53 SchulG NRW.
Jeder Verstoß kann auch zu erzieherischen Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen nach §53 SchulG NRW führen. Die Wegnahme von Geräten erfolgt auf Grundlage von §53 Absatz 2 SchulG NRW. Ist der nächste Schultag ein Montag, so verbleibt das Gerät (Handy, Smartphone, Kopfhörer) auch bis zum kommenden Montag im MPT-Büro.
Nutzung durch Lehrkräfte
I. Lehrkräfte nutzen ihre privaten oder schulischen Smartphones als Dienstgeräte im Rahmen dienstlicher Erfordernisse.
II. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu pädagogischen oder organisatorischen Zwecken.
III. Sie tragen damit zur Vorbildfunktion eines verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen Medien bei.
Haftung
Die Schule übernimmt keine Haftung für abhandengekommene oder beschädigte
Geräte. Die Verantwortung liegt bei den Schülerinnen und Schülern.